FREMDWÄHRUNGSKREDITE

Bankkunden haben gute Chancen ihren sog. Fremdwährungskredit zu widerrufen oder Schadensersatz im Falle einer Falschberatung zu fordern.

Derzeit machen Banken und Finanzvermittler Druck, dass betroffene Fremdwährungskreditnehmer Entscheidungen für ihren Fremdwährungskredit treffen. Der zu zahlende Schuldendienst wird deutlich teurer und der ursprünglich vereinbarte Tilgungsträger reicht bei Auszahlung aufgrund der Wechselkursentwicklung oft nicht mehr aus, um den Kredit zu tilgen. Daneben verlangen viele Banken weitere Sicherheiten für die laufenden Darlehen und Kreditnehmer werden dazu gedrängt die Fremdwährungskredite in Euro zu konvertieren.

In vielen Fremdwährungskredit-Verträgen ist vereinbart worden, dass die Bank bei entsprechenden Voraussetzungen eine Nachbesicherung fordern darf. Selbst wenn dieses Recht der Bank nicht explizit im Kreditvertrag erwähnt wird, gelten die AGB des jeweiligen Kreditinstituts. In der Regel ist in den AGB aufgeführt, dass zusätzliche Sicherheiten verlangt werden können. Die Bank behauptet jedenfalls berechtigt zu sein, das laufende Darlehen zu kündigen. Im Falle von Immobiliendarlehen und einem Fremdwährungskredit kann dies zu einer drohenden Zwangsvollstreckung und zum Verlust des Eigenheimes führen, wenn der Kreditnehmer keine Anschlussfinanzierung abschließen kann.

RÜCKABWICKLUNG BEI FALSCHBERATUNG

Banken sind verpflichtet, auf Wechselkursrisiken hinzuweisen. Sollte das nicht geschehen sein, ist eine Rückabwicklung bei Fremdwährungskredit-Geschäften ohne Verluste möglich.

Durch die Entscheidung des EuGH vom 30.04.2014 (C-26/13) wurden die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Bankkunden müssen beim Abschluss von Fremdwährungskreditverträgen deutlich erkennen können, welche finanziellen Folgen sich aus einer Klausel ergeben, die eine Rückzahlung eines Darlehensbetrages in Fremdwährung zu einem aktuellen Verkaufskurs haben kann. Kreditnehmer müssen die wirtschaftlichen Folgen bei Fremdwährungskredit-Geschäften abschätzen können, die sich daraus ergeben, dass bei der Darlehenstilgung ein anderer Devisenverkaufskurs Anwendung findet als der zur Berechnung des Darlehensbetrags bei dessen Auszahlung herangezogene Devisenankaufskurs.

Wenn das Kreditinstitut nicht pflichtgemäß über das Risiko des Darlehens und des Fremdwährungskredit-Vertrages in fremder Währung aufgeklärt hat, muss die Bank das komplette Darlehen als Euro-Darlehen neu berechnen und bewerten. Bankkunden müssen sodann das Darlehen lediglich wie ein Euro-Darlehen zurückführen. Das durch den Fremdwährungskredit entstandene Wechselkursrisiko verbleibt in diesem Fall bei der Bank.

In anderen Fällen werden Kunden aufgrund der Wechselkursveränderungen nach einer Risikoüberprüfung aufgefordert, bei laufenden Fremdwährungskredit-Verträgen Eigenkapital nachzuschießen. Erfüllt ein Kunde seine Nachschusspflicht bei einem Fremdwährungskredit nicht, wird von einigen Banken eine Kurssicherung zu Lasten des Darlehensnehmers vorgenommen. So kann ein Währungsswap als Wechselkursschwankungsabsicherung abgeschlossen werden, dessen Kosten dem Kunden belastet werden.

WIDERRUF

Ein Widerruf des Kredits oder das Berufen auf die aktuelle europäische Rechtsprechung kann dazu beitragen die Verbindlichkeiten aus einem Fremdwährungskredit deutlich zu reduzieren. Bei einer falschen Widerrufsbelehrung beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Bankkunden können daher grundsätzlich noch Jahre nach Vertragsschluss den Darlehensvertrag vorzeitig auflösen und den Widerruf des Kreditvertrages erklären. Auch ansonsten verpflichtende Vorfälligkeitsentschädigungen können Bankkunden in vielen Fällen einsparen.

SCHADENERSATZ

Banken, Finanzvermittler und -berater sind verpflichtet, Kreditnehmer über alle wesentlichen Umstände des Fremdwährungskredites aufzuklären. Insbesondere gehört zu diesen Hinweis-, Aufklärungs- und Beratungspflichten, die Risiken eines spekulativen Darlehensvertrages zu erklären und die wirtschaftlichen Folgen für den Kunden zu beschreiben.

Wird bei einem Fremdwährungskredit im Rahmen einer Immobilienfinanzierung auf die Währungsrisiken nicht entsprechend hingewiesen und entsteht dadurch dem Kreditnehmer ein Schaden, haften Banken und Berater dafür aufgrund einer Pflichtverletzung. Ein Schadenersatzanspruch ergibt sich als Resultat.

Ein Hinweis auf abstrakte Risiken ist nicht ausreichend. Vor bzw. bei Vertragsabschluss müssen konkrete finanzielle Auswirkungen im Risikofall dargestellt und erklärt werden. Nur auf Grundlage dieser Informationen kann ein Kreditnehmer eine objektive Kreditentscheidung treffen.

Zwar enthalten Kreditverträge regelmäßig eine Risikobelehrung, diese entspricht allerdings nicht immer den gesetzlichen Vorgaben. Zudem sind Bankberater verpflichtet, auf sämtliche finanzielle Risiken direkt hinzuweisen. Entscheidend hierbei sind der tatsächliche Ablauf und der Inhalt des Beratungsgespräches.

Bankkunden, die ein Darlehen in fremder Währung abgeschlossen haben, sollten die den Verträgen zugrunde liegenden Bedingungen durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen. In vielen Fällen bestehen gute Aussichten das vermeintlich verlorene Geld wieder zu bekommen.

VORGEHENSWEISE DER CR COLLECTIVE

Die CR collective hat bereits erfolgreich Forderungen gegenüber Banken bei Fremdwährungskrediten geltend gemacht und erfolgreich für Kreditnehmer durchgesetzt. Daher kennt die CR collective die Ansprechpartner bei den Banken und deren Vorgehensweise um kriselnde Kreditengagements zu regulieren.

Bei einer außergerichtlichen Lösung verlangt die CR collective keinen Vorschuss von Kreditnehmern, sondern agiert rein erfolgsabhängig. Auf diese Weise wird gleichzeitig sichergestellt, dass die Interessen von CR collective und Betroffenem komplett gleichgerichtet sind. Weiterhin hat der Kreditnehmer kein zusätzliches Kostenrisiko.

BEISPIELFALL

Die CR collective übernahm beispielsweise einen Fall einer Kreditnehmerin, die bereits seit einigen Jahren erfolglos versucht hatte, ihren auf Schweizer Franken lautenden Fremdwährungskredit umzuschulden, ohne den Wechselkursverlust zu realisieren und damit erleiden zu müssen.

Der Schweizer Franken hatte sich im Laufe der Darlehenslaufzeit um rund 40% gegenüber dem Euro verteuert und gleichzeitig fuhr der fondsgebundene Tilgungsträger Verluste ein. Es drohte die Zwangsversteigerung der eigengenutzten Immobilie der Kreditnehmerin.

Die CR collective übernahm den Fall und konnte innerhalb von 4 Monaten bewirken, dass die betroffene Bank den Großteil des entstandenen Wechselkursverlusts übernahm. Die Kreditnehmerin konnte daraufhin den Kredit mit einer Anschlussfinanzierung umschulden.

Aufgrund unserer Tätigkeiten konnte sich die Kreditnehmerin über 100.000 Euro sparen und diese psychisch und monetär belastende Zeit des Kreditengagements erfolgreich hinter sich bringen.

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