COVID-19 SCHADENERSATZANSPRÜCHE
Unternehmen haben gute Chancen Schadenersatz im Falle von behördlich aufgrund der COVID-19 Pandemie angeordneten Betriebsschließungen zu fordern.
So finden sich überzeugende Argumente für eine analoge Anwendung der im Infektionsschutzgesetz vorgesehenen Entschädigungsansprüche gemäß § 56 IfSG und § 65 IfSG. Das bedeutet, dass Sie als Geschäftsführer selbst von dem von Ihnen vertretenen Unternehmen in Haftung genommen werden können, wenn Sie solche Schadenersatzansprüche nicht gegenüber der zuständigen Behörde geltend machen.
Da dies nicht nur juristische Kenntnisse voraussetzt, sondern dem einzelnen Unternehmer aufgrund seiner wirtschaftlichen Situation schwer fällt, hat die CR collective wiederum den Königsweg gefunden und bietet einzelnen Unternehmen an, deren Schadenersatzansprüche zu bündeln, um diese kostengünstig und mit geballter Verhandlungsmacht gegenüber den Behörden bzw. Betriebsausfallversicherern geltend zu machen.
VERJÄHRUNG DER COVID-19 SCHADENERSATZ-ANSPRÜCHE DROHT
Laut § 56 IfSG droht die Verjährung von Schadenersatzansprüchen, falls diese nicht innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der behördlich veranlassten Betriebsschließung geltend gemacht werden.
BISHERIGE ERFOLGE GEGENÜBER BEHÖRDEN UND BETRIEBSAUSFALLSVERSICHERERN
Die Geschäftsführung der CR collective hat eine langjährige Erfahrung in der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber staatlichen Behörden und Versicherungsunternehmen.
So konnten bereits Vergleiche (im Finanzamtsjargon „tatsächliche Verständigungen“) mit Betriebsstättenfinanzämtern in Höhe von über EUR 450 Mio. abgeschlossen werden. Ebenso konnten Vergleiche mit Versicherungsunternehmen hinsichtlich der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in Höhe von über EUR 150 Mio. erfolgreich erzielt werden.
SCHADENERSATZ
Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach dem Ausmaß des tatsächlich erlittenen Schadens. Dieser besteht in dem entgangenen Gewinn. D.h. dass Sie vom nicht realisierten Umsatz nur den ersparten Aufwendungen abziehen müssen, um den Betrag des entgangenen Gewinns zu berechnen. Wenn Sie Maßnahmen zur Schadensminderung getroffen haben, erhöhen diese Aufwendungen betraglich den entgangenen Gewinn. Der nicht realisierte Umsatz kann geschätzt werden.
VORGEHENSWEISE DER CR COLLECTIVE
Sie können durch die Bündelung von Entschädigungsansprüchen bei der CR collective mehrfach profitieren. Nach Anmeldung Ihrer Ansprüche, deren Kosten pauschal ca. €400 bis €800 betragen werden, entstehen für die gebündelte Durchsetzung der Ansprüche wesentlich niedrigere Kosten als bei einer individuellen Durchsetzung. Im Durchschnitt ersparen sich Unternehmen ca. 85% bei dem erwarteten Gesamtvolumen an Schadenersatzforderungen.
Das bereits erfolgreich umgesetzte und über einen Treuhänder abgesicherte Modell hat den Vorteil, dass die liquiden Mittel Ihres Unternehmens nicht in einem Gerichtsprozess gebunden werden. Im Verlustfall tragen Sie keinerlei weitere Kosten. Selbst die Gegnerkosten werden von CR collective übernommen. Durch den Bündelungseffekt schafft CR collective Waffengleichheit auch bei scheinbar übermächtigen Gegnern. CR collective ermöglicht außergerichtliche Vergleiche und garantiert Ihnen mit diesem Modell Unterstützung auch bei lang andauernden Verfahren. Im Falle der Durchsetzung einer Entschädigung erhält CR collective 15% - 27,5% der Entschädigungszahlung, während Sie 72,5% - 85% behalten.
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BEISPIELFALL
Herr G. ist Eigentümer einer Fahrschule in Deutschland. Er hatte wegen der COVID-19 Pandemie bedingten und rund 1,5 Monate dauernden Betriebsschließung entgangene Umsatzerlöse von EUR 30.000,00. Diese Umsätze hat er aufgrund der Umsatzzahlen im Vergleichszeitraum der vergangenen Jahre unter Anrechnung der diesjährigen Umsätze geschätzt. An Mitarbeiterkosten konnte er während dieser Zeit EUR 21.000,00 sparen, da er vorwiegend Freelancer beschäftigte und Kurzarbeit in Anspruch genommen wurde. An Schadensminderungskosten hat er EUR 1.000,00 aufgewendet. Er hat deshalb einen Schadenersatzanspruch von rund EUR 10.000,00 in Form des entgangenen Gewinns. (Dieser berechnet sich wie folgt: 30.000,00 minus 21.000,00 plus 1.000,00 ergibt 10.000,00)
Wenn er diesen individuell durchsetzen wollte, hätte er ein Prozesskostenrisiko über drei Instanzen von exakt EUR 13.550,30 netto.
Deshalb entschließt er sich, seine Schadenersatzforderung mit der CR collective GmbH gebündelt geltend zu machen. In diesem Fall hat er bloß ein Kostenrisiko von EUR 1.750,00 netto, wenn alle gerichtlichen Instanzen verloren werden. Wenn er sich nur für die außergerichtliche Verfolgung dieser Ansprüche entscheidet, reduziert sich sein Kostenrisiko auf EUR 500,00 netto.